Abgaben
Gemeindesteuern und Abgaben
gültig ab 01.01.2023
Grundsteuer A
Hebesatz 500% vom Messbetrag
Grundsteuer B
Hebesatz 500% vom Messbetrag
Grundsteuerbefreiung bei Vorlage der Beilage BG 30 zur Fortschreibungsveranlagung
Vergnügungssteuer
Vorschreibung nach festen Sätzen
Hundesteuer
€ 50,00 pro Hund
€ 100,00 ab 2. Hund
Kommunalsteuer
3% der Bemessungsgrundlage
Ankündigungssteuer
Höchstsatz nach dem Gesetz
Erschließungsbeitrag
Vorschreibung gem. §19 TBO i.d.F.
Berechnung: 2% von € 177,00 = € 3,54
Bauplatz in m² davon 150 v.H. des Einheitssatzes nach §9 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz
Baumasse des Gebäudes in m³ x 70 v.H. des Einheitssatzes nach § 9 Abs. 3 TVAAG
Ausgleichsabgabe
TBO § 9 Abs.5 und § 19 Abs. 6
Wasserbenützungsgebühren
€ 0,90 gültig ab 01.10.2022
Wasseranschlussgebühr
Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten für die Errichtung oder Erweiterung der Wasserversorgungsanlage eine Anschlussgebühr. Bemessungsgrundlage ist der Kubikmeter (m³) umbaute Raum laut Baubescheid (§ 20 TBO). € 2,00
Zählermiete
3 m³ - € 30,00/Jahr
7 m³ - € 38,00/Jahr
20 m³ - € 56,00/Jahr
100 m³ - € 150,00/Jahr
Kanalanschlussgebühr
Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten der Errichtung der Erweiterung oder einer technischen Verbesserung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen eine einmalige Anschlussgebühr. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Anschlussgebühr für Schmutzwasser ist der Kubikmeter (m³) umbaute Raum laut Baubescheid § 20 TBO. € 5,85
Kanalbenützungsgebühren
€ 2,36 abzügl. 15m³ frei für Gartenpflege gültig ab 1.10.2022
Anschlussgebühr für Regenwasserkanal
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Anschlussgebühr für Oberflächenwasser ist das Ausmaß der Dachflächen und der befestigten Plätze und Wege in Quadratmetern multipliziert mit dem entsprechenden Abflussbeiwert φ. € 5,85
Benützungsgebühr für Regenwasserkanal
€ 0,30
LWL-Breitband Anschluss
Grundanschluss € 150,00 pro Objekt,
pro weiterer Wohnung/Nutzung € 50,00,
Hotel/Betriebe € 500,00
alle Anschlüsse pro Gebäude mit € 500,00 gedeckelt
Müllgrundbetrag
Der Grundbetrag beinhaltet im besonderen die Aufwendungen zur Deckung der Kosten für: die Wertstoffversorgung, die Problemstoffsammlung und die Abfallberatung.
Der Gebührensatz für die Bemessung der jährlichen Grundgebühr beträgt für
a) Haushalte pro Person € 6,50/ = 100%
b) sonstige Gebührenpflichtige € 6,50/ = 100%
Weitere Müllgebühr
Die weitere Gebühr beinhaltet die Aufwändungen zur Deckung der Kosten für die Entsorgung des Rest- und Biomülls.
Die Gebühr beträgt für die tatsächlich entsorgte Müllmenge für
Restmüll € 0,30/kg | Restmüllsäcke € 4,50 | Bioabfall € 0,20/kg | Stärkesäcke € 0,90
Grabbenützungsgebühren
Die Grabbenützungsgebühren werden jährlich von der Gemeinde Hippach eingehoben. Die Verlängerung für das Grabstättenbenützungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren (Ruhefrist) bedarf der Genehmigung der Gemeinde Hippach und kann das Nutzungsrecht auf 20 Jahre verlängert werden. Nach 20 Jahren erhöht sich die Nutzungsgebühr für eine Grabstätte auf das Doppelte. Einzelgrab € 22,00 | Doppelgrab € 30,00 | Reihengrab € 30,00 | Nischengrab € 40,00 | Urnennische € 40,00 | Aufbahrungsgebühr € 30,00
Kindergartenbeitrag
€ 28,00 pro Kind und Monat
€ 10,00 für das 2. Kind pro Familie
jedes weitere Kind pro Familie ist vom Kindergartenbeitrag befreit.
Fahrtkostenzuschuss Kindergarten Hippach
€ 25,00 pro Kind und Monat
€ 12,50 für das 2. Kind pro Familie
Jedes weitere Kind wird kostenlos transportiert.