Bekleben und Beschmieren verboten!
Das Bekleben, Bemalen und Beschmieren von Wänden sowie öffentlichen Flächen ist ausdrücklich untersagt. Dazu zählen insbesondere Fassaden, Mauern, Verkehrseinrichtungen, Sitzgelegenheiten und sonstige allgemein zugängliche Bereiche.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit bzw. Sachbeschädigung dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht. Neben rechtlichen Konsequenzen können auch erhebliche Kosten für die Entfernung und Reinigung entstehen, die von den Verursachern zu tragen sind.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und Verantwortung im Umgang mit öffentlichen und privaten Flächen. Helfen Sie mit, unser Umfeld sauber, gepflegt und für alle angenehm zu erhalten.









