Information zur Maul- und Klauenseuche

So können Österreichs Betriebe vor Maul- und Klauenseuche geschützt werden

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Paarhufer wie Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe betrifft. Auch Wildtiere wie Hirsche und Wildschweine können sich infizieren. Mit diesen Maßnahmen können sich landwirtschaftliche Betriebe schützen.

1. Betriebsfremde Personen auf ein Minimum reduzieren!
Keine fremden Ställe betreten
Betriebsfremde Personen nur in Ausnahmefällen auf das Betriebsgelände lassen

Dazu zählen unter anderem Betreuungstierärzte, Klauenpflegerinnen und -pfleger, Kontrollorgane, Zustelldienste und Zulieferer, Urlaubsgäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für unvermeidbaren Betriebsverkehr eigene Kleidung (Stiefel, Mantel oder Einwegkleidung) zur Verfügung stellen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Betriebsgelände möglichst wenig befahren und vor Verlassen des Autos Einwegüberziehschuhe anziehen

 
2. Betriebe sind verpflichtet ein Besuchsprotokoll über betriebsfremde Personen zu führen!


3. Betreten des Stalls nur mit gereinigter beziehungsweise desinfizierter Arbeitskleidung!
Bei jedem Betreten des Stalls umziehen
Einrichtung einer Desinfektions- und Umziehschleuse beim Stallzugang
Gründliche Reinigung der Stiefel (Befreiung von Dreck und Ablagerung) und anschließende Desinfektion in einer Wanne mit Desinfektionsmittellösung (mindestens 30 Minuten)
Regelmäßiger Waschvorgang der Arbeitskleidung bei mind. 70°C in der Waschmaschine
Geeignete Desinfektionsmittel verwenden auf Basis von Peressigsäure, Ameisensäure, Essigsäure oder Zitronensäure in der richtigen Konzentration gemäß Beipackzettel
Möglichst kein Material in den Stall mitnehmen. Falls nötig, davor desinifizieren


4. Tiere ausschließlich aus bekannten, gesunden Beständen kaufen!
Für Zukaufstiere herrschen strenge Quarantänemaßnahmen (mindestens 4 bis 6 Wochen)
Strenge Trennung der verwendeten Kleidung und dem Schuhwerk für Umgang mit Quarantänetieren und dem regulären Tierbestand
Einfuhr von lebenden Tieren empfänglicher Arten aus Ungarn und Slowakei ist verboten


5. Von Jagden in Ungarn und der Slowakei Abstand nehmen!
Einfuhr von Jagdtrophäen, Wild in der Decke und erlegtem Wild von empfänglichen Tieren (zum Beispiel Hirschen und Wildschweinen) ist verboten


6. Einfuhr von Wirtschaftsdünger (Mist oder Gülle), frischem Fleisch, Rohmilch, pflanzlichen Futtermitteln, Stroh, Wildbret und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei ist verboten!

Info Landwirtschaftsministerium

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