Waldbrandgefahr
Auf Grund der großen Trockenheit und der dadurch großen Waldbrandgefahr wird bis auf weiteres ein Feuerwerksverbot erlassen.
Nur von der Behörde genehmigte Feuerwerke sind erlaubt.
Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste.
Die Vermieter von Freizeitwohnsitzen haben ihre Mieter davon in Kenntnis zu setzen.
Bei Schadensfällen in Folge von Bränden kommt es zu empfindlichen Verwaltungsstrafen bzw. zu strafrechtlichen Konsequenzen. VerursacherInnen von Bränden haften für entstandene Schäden und müssen für Feuerbekämpfungskosten, wie sie besonders durch den Einsatz von Hubschraubern entstehen, aufkommen.
Gemeinde Hippach
Der Bürgermeister:
Verordnung nach dem Forstgesetz