03.02.2016 - Gemeinderatssitzung 39

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 9 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2015, Zl. 38/15:
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2015, Zl. 38/15 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Jahresrechnung 2015
a) Bericht Überprüfungsausschuss

Vbm. Michael Sporer berichtet von der Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 26.01.2016. Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

b) Genehmigung Überschreitungen
Die Ausgabenüberschreitungen in Höhe von € 414.474,69 werden von der Kassabediensteten Elfriede Klocker einzeln erläutert und nach kurzer Diskussion einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

c) Genehmigung Jahresrechnung und Entlastung
Die Kassabedienstete Elfriede Klocker präsentiert dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2015.

 

Die Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes betragen € 3.466.482,41, bei Gesamtausgaben von € 3.410.163,32. Somit ergibt sich ein positives Jahresergebnis von € 56.319,09. Der Außerordentliche Haushalt umfasst Gesamteinnahmen von € 407.000,00 bei Gesamtausgaben von € 352.845,55. Daraus folgt ein positives Rechnungsergebnis von € 54.154,45. Der Kassenbestand per 31.12.2015 beträgt € 166.503,26.

 

Der Darlehensstand zum 31.12.2015 schlägt mit € 779.091,98, der Haftungsstand mit € 553.879,73 zu Buche.

 

Die vorliegende Jahresrechnung wird auf Antrag von Vbm. Michael Sporer einstimmig genehmigt und dem Bürgermeister und der Kassabediensteten die Entlastung erteilt.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1037 KG Laimach (Hauser Martin) – Behandlung von Einsprüchen
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Hippach in seiner Sitzung vom 26.11.2015 beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 1037 KG Laimach (zum Teil) ist in der Zeit vom 27.11.2015 bis zum 28.12.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

 

Während der Auflage- und Stellungnahmefrist ist folgende Stellungnahme(n) eingelangt:

 

Stellungnahme von Herrn Stöckl Friedrich, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Klaus Nuener und Dr. Armin Zelinka, am 28.12.2015 per Post im Gemeindeamt eingelangt.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach mit nachfolgender Begründung der Stellungnahme keine Folge zu geben:

 

- Bezüglich des Beschwerdeverfahrens beim Landesverwaltungsgericht wird auf das Urteil verwiesen, darin wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
- Bezüglich der Erhöhung der Gefährdung durch Überflutungen auf Grund geländetechnischer Veränderungen, wird auf die Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung und des Baubezirksamtes Innsbruck, Wasserwirtschaft verwiesen.

 

o Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal stellt fest, dass sich gegenständliches Grundstück in der Gelben Gefahrenzone befindet. Flächen in Gelben Gefahrenzonen können grundsätzlich bebaut werden. Daher bleibt die Stellungnahme vom 04.08.2015 voll aufrecht. Für das Bauvorhaben benötigt es eine separate Stellungnahme.

 

o Das Baubezirksamt Innsbruck, Fachbereich Wasserwirtschaft gibt an: Der Einbau des Murenmaterials und die daraus resultierende Niveauerhöhung von 1,25 m beeinflusst die Abflussverhältnisse des Zillers nicht. Das Grundstück liegt außerhalb jeglicher Gefahrenzone. (DI Plank, WLV stellt fest, dass das Material gleichmäßig aufgetragen wurde, damit ergibt sich eine Niveauanhebung von 1,25 m)

 

- Bezüglich der Dienstbarkeit der Führung und Erhaltung von Leitungen: Grundsätzlich sind Leitungsrechte kein Hindernisgrund für eine Bebauung bzw. Widmung. Bezüglich dieses Punktes wird auf eine Privatrechtliche Vereinbarung bzw. auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß 70 Abs. 1 und 64 Abs. 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56 id.F. 187/2014, entsprechend dem von 05. November mit der Planungs-Nr.:916-2015-00027 ausgearbeiteten Entwurf eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 1037 (Neu 1037/2) von derzeit Freiland in künftig Allgemeines Mischgebiet gemäß § 70 TROG 2011.

 

zu 5) Zuschuss Maikäferbekämpfung
Zur nachhaltigen biologischen Bekämpfung der Maikäferpopulation plant die Landwirtschaftskammer Tirol in den Befallsgebieten im Jahr 2016 den Einsatz von Pilzgerste.

 

Die Gemeinden Hippach/Ramsau/Schwendau liegen im Projektgebiet und soll die Ausbringung in den Talböden ab April erfolgen. Die Kosten betragen € 400,00/ha bei Traktor- bzw. € 450/ha bei Mähtrakausbringung bei einer Landesförderung von € 130,00 bzw. € 145,00 je ha . Die Förderanträge wurden bereits bei der Bezirkslandwirtschaftskammer eingebracht.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aktion mit € 100,00/ha zu fördern, damit der Einsatz der Pilzgerste flächendeckend durchgeführt wird.

 

zu 6) Breitbandausbau - Honorarangebot
Von der Firma LWL Competence Center, Landeck wurde für den Breitband-Ausbau in Hippach ein FttH Detailkonzept inkl. Rohrverlegeplan und Kostenschätzung erarbeitet. Auf Grund der umfangreichen Auftragslage der Firma war die Ausführung jedoch sehr zeitverzögert und wurden die gewünschten Unterlagen nur nach mehrmaligen Urgenzen geliefert.

 

Zur Bauausführung wurde daher von der Firma AEP Planung und Beratung GmbH ein Angebot eingeholt. Die Kostenzusammenstellung des Angebotes umfasst Detailprojektierung – Trassierung, Wegerecht, Bauaufsicht, Baustellenkoordinator, Leistungsevidenz, Bestandspläne, Ausschreibung und Sonderkosten bei einer Angebotssumme von € 17.185,50 brutto, abzüglich 5% Skonto.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Angebot  mit der Vorab-Pauschalsumme, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

 

zu 7) Bericht Bürgermeister
Vbm. Michael Sporer berichtet von der Sitzung des Gemeindeverbandes Neue Mittelschule Hippach und Umgebung vom 01.02.2016.

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

 

zu 8) Anfragen, Allfälliges
Bgm. Gerhard Hundsbichler bedankt sich bei den Anwesenden, besonders Vbm. Michael Sporer für die konstruktive Zusammenarbeit während der gesamten letzten Periode des Gemeinderates zum Wohle der Gemeinde Hippach.

 

Vbm. Michael Sporer bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und weist darauf hin, dass arbeitsintensive Projekte anstehen.
Für den Bau der Trinkwasserkraftwerke sind die Bescheide des Amtes der Tiroler Landesregierung zur Anerkennung als Ökostromanlagen eingelangt. Somit konnten die erforderlichen Tickets zur OEMAG-Förderung gezogen werden.

 

GV Barbara Sandhofer berichtet, dass der Frauenchor im Jahr 2016 sein 40-Jahr-Jubiläum feiert und fragt an, ob sich der Gemeinderat ein Sponsoring für eine mögliche CD-Produktion vorstellen könnte.
Im Hinblick auf die getätigten CD-Ankäufe von der Bundesmusikkapelle Hippach und der Bürgermeistermusikkapelle im vergangenen Jahr wird ein solches zugesagt.

 

GR Josef Dengg bringt vor, dass bei der Füllung des Salzsilos vermehrt Beschwerden der Anrainer auftreten, da der Mühltalweg dabei längere Zeit blockiert wird. Eine Lösung für das Problem könnte die Schaffung einer Ausweiche auf der Grundparzelle von Kreidl Erich sein.

 

Weiters trägt Dengg den Vorschlag von Egger Hermann, Kirchbichlhof zur Errichtung eines Parkplatzes auf dem Grundstück des „Fernblick“ für die Kirchgänger vor. Fam. Egger plant den Abriss des Gebäudes nach Ostern. Die Gemeinde Hippach könnte die Fläche schottern, da eine Bebauung voraussichtlich erst in zehn Jahren erfolgen wird.
Der Gemeinderat begrüßt das Angebot und will es annehmen. 

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