03.04.2013 - gemeinsame Sitzung

Punkt 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Hauser begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Bgm. Hundsbichler begrüßt ebenfalls die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


Punkt 2) Beschlussfassung Kooperationsvereinbarung für die Verwaltungszusammenlegung Gemeinde Schwendau und Hippach

Bgm. Hauser weist die Anwesenden auf die Umsatzsteuer Problematik hin, welche sich für eine Kooperation zwischen Gemeinden laut derzeitigem Stand ergeben würde. Der österreichische Gemeindebund und Tiroler Gemeindeverband versuchen diese Problematik derzeit noch zu regeln.
Mit dem Land wurde die Finanzierbarkeit des Umbaus Amtsgebäude geklärt und man hat einen Zuschuss von € 600.000,- schriftlich zugestimmt.

Bgm. Hauser übergibt das Wort an Herrn Grießer Jochl, welcher mittels Powerpoint den Verlauf des Projektes „Gemeindekooperation zwischen Hippach und Schwendau“ erläutert:

Herr Grießer bezeichnet das Projekt als innovativ und einzigartig in Tirol. Mit diesem Projekt wären die Gemeinden Hippach und Schwendau Vorreiter in Tirol und würden die Aufmerksamkeit des Landes auf sich ziehen.

Herr Grießer beginnt die Präsentation mit einem Rückblick der bisherigen Ereignisse und mit den Punkten seines Vortrags:
• Im Oktober wurde das Projekt vorgestellt und die Firma GA Design, welche mit der Planung der Umbaumaßnahmen beauftragt wurde, stellte ihre Pläne vor.
• Weiters wurde von beiden Gemeinderäten ein Grundsatzbeschluss einstimmig beschlossen, welcher besagt, dass die Verwaltungskooperation Schwendau-Hippach mit öffentlicher Bibliothek und SchulBibliothek weiter zu verfolgen ist und die Bürgermeister der Gemeinden wurden beauftragt, den Kooperationsvertrag zu erstellen und die finanziellen Gespräche be-züglich Kostenbeitrag mit dem Land zu führen.
• Herr Grießer spricht auch die Umsatzsteuerproblematik an, worauf er später näher eingeht.
• Ein weiteres Thema der Präsentation wird der aktuelle Stand des Entwurfs Kooperationsvereinbarung sein, sowie eine Lösungsalternative (Gründung Gemeindeverband), die Baukosten und die Vergabe der Gewerke.

Die Zielsetzung des Projektes wird die Erhaltung der Verwaltungsautonomie und die moderne Dienstleistungsorganisation als wichtiger Standortfaktor sein. Ein weiterer Vorteil von diesem Projekt ist der Barrierefreier Zugang in das neue Amtsgebäude mit Verwaltung und öffentlicher Bibliothek mit Integration der Schulbibliothek für Volkschule und Hauptschule. Ein sozialer Aspekt ist auch die Integration von Behinderten mit der Lebenshilfe in die Bibliothek. Zudem ist die Errichtung einer öffentlichen und behindertengerechte WC-Anlage angedacht.

Die Umsetzung in der Organisation: Politisch wird es keine Änderungen für die beiden Gemeinden geben Die beiden Bürgermeister und die Gemeinderäte sind weiterhin für die jeweilige Gemeinde zuständig.

 

Die Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung sind:
• Die Einrichtung von Gemeinde übergreifenden Gremien sind aufsichtsbehördlich nicht zu lässig.
• Die privatrechtliche Vereinbarung auf Basis der TGO die Gremien in Verbindung mit der Nutzungsvereinbarung für das neue Amtsgebäude
• Die wechselseitige Verpflichtung zur Bereitstellung und Nutzung der Personalressourcen und Sachmittel
• Ein Kündigungsverzicht wird (außer Einvernehmlich) auf 50 Jahre festgelegt, weil der gesamte Umbau des Amtsgebäudes von der Gemeinde Schwendau finanziert werden muss.
• Einstimmigkeitsprinzip in allen Fragen der gemeinsamen Verwaltungstätigkeit – politisch autonome Zuständigkeit
• Es werden 2 Kooperationsausschüsse i. S. d. §§ 24, 48 TGO 2001 zur Vorberatung und Antragsstellung, sowie Vorbereitung gemeinsamer Beschlüsse der Gemeinderäte eingerichtet.
• Die Aufgabenbereiche der Gremien sind in der Vereinbarung wie in der TGO 2001 geregelt, einschließlich der Übertragungsmöglichkeit auf die Gemeindevorstände.
• Beschlüsse mit gemeinsamer Rechtswirkung können gleichlautend gefasst werden, z.B. über Anschaffung der EDV.
• Die Mitarbeiter der beiden Gemeindeverwaltungen bleiben Dienstnehmer der jeweiligen Gemeinde, sind aber für beide Gemeinden zuständig. Die Berücksichtigung der neuen Situation wird mit einem Zusatz zu den bestehenden Dienstverträgen geregelt. Bei Neuanstellungen von Bediensteten wird dies gleich in den Dienstvertrag mit einbezogen. Bei Neugründung, Änderungen oder Kündigungen von Dienstverhältnissen ist eine Antragsstellung durch beide Kooperationsausschüsse notwendig. Die Personalaufsicht obliegt den beiden Bürgermeistern in gemeinsamer Abstimmung.
• Die Gemeindehaushalte werden getrennt geführt, die Bearbeitung erfolgt gemeinsam von den dafür zuständigen Bediensteten der beiden Gemeinden.
• Die Kostenaufteilung erfolgt über Verrechnungskonten nach dem Einwohnerschlüssel zum 31.10. des zweitvorrangegangen Kalenderjahres (dzt. Hippach 46,61%, Schwendau 53,39%)
• Die Hard- und Software wird gemeinsam genutzt, jedoch werden getrennte Mandanten geführt.
• Die Gemeinde Schwendau bleibt auch nach Umbau des Amtsgebäudes Hauseigentümer und vermietet die Räumlichkeiten an die Gemeinde Hippach (aliquot zum Gesamtnutzungsentgelt)
• Es wird ein Nutzungsvertrag mit Fixierung des Gesamtmietpreises pro m² (Ausgangsbasis 6,50 netto ohne Einrichtung) erstellt.

Die umsatzsteuerrechtliche Problematik:
• Europarechtlicher Rahmen: Spruchpraxis des europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
• Eine Klarstellung findet man im Protokoll des Salzburger Steuerdialogs vom 28. Sep. 2012
Derzeit gibt es laufende Interventionen des Tiroler Gemeindeverbands via österreichischen Gemeindebunds.
Wenn ein Leistungsaustausch zwischen den Gemeinden stattfindet und Leistungen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen, z.B. Buchhaltung, sind diese mit 20% umsatzsteuerpflichtig.
• Aus der Kurzdarstellung der umsatzsteuerrechtlichen Problematik bezogen auf die Verwaltungskooperation der Gemeinden Hippach und Schwendau geht hervor:
Bei hoheitlich bedingten Dienstleistungen liegt dann kein steuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, wenn damit private Dienstleister keinen Wettbewerbsnachteil erdulden würden. Im Falle der Buchhaltung oder von EDV-Dienstleistungen könnte allerdings bereist ein relevanter Wettbewerbsnachteil für private Anbieter erkannt werden und somit Umsatzsteuer anfallen. Nachdem die Gemeindeverwaltung auch in Betrieben gewerblicher Art (Trinkwasserversorgung, Abwasserversorgung, Abfallentsorgung, etc.) tätig sind, besteht hier eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Umsatzsteuerpflicht. Das heißt mit anderen Worten, dass sich die Verwaltungstätigkeit dadurch stark verteuern und die beabsichtigen Effizienzeffekte zunichtemachen würde.
• Eine endgültige Klärung ist noch nicht vorhanden, jedoch sei es nicht sinnvoll, den Gemeinden eine Kooperation vorzuschlagen, wenn diese dann umsatzsteuerpflichtig ist.  Ein Alternative zur Kooperation ist die Gründung eines Gemeindeverbands, da dieser nicht steuerpflichtig ist, auch wenn die Kosten von den Gemeinden ersetzt werden.
• Bgm. Hauser erklärt, dass bereits die EDV an die Fa. Kufgem und die Lohnverrechnung an das Land bei beiden Gemeinden ausgegliedert ist. Die Tiroler Landesregierung hat bereits einen Beschluss gefasst und einen Dringlichkeitsantrag gestellt, diese Regelung zu ändern. Bislang wurden die Regelungen solcher Kooperationen nicht berücksichtigt.
Bgm. Hauser ist mit Frau Hechenbichler vom Finanzamt Schwaz/Kufstein in dieser Sache in Kontakt getreten. Ende April wird Frau Hechenbichler diesbezüglich ein Treffen in Salzburg haben.
Es wurde bereits Herr Steuerberater Mag. Dr. Schuchter vom Tiroler Gemeindeverband in dieser Sache herangezogen. Seiner Meinung nach solle ein Gemeindekooperationsmodell, wie es bei den Gemeinden Schwendau und Hippach geplant wäre, umsatzsteuerbefreit sein. Eine schriftliche Stellungnahme wurde noch nicht abgegeben.
Bgm. Hauser erklärt weiters, dass Herrn LR Tratter die Ergebnisse der Ausschreibung zur Kenntnis gebracht wurden und darauf wurde eine schriftliche Zusage für eine Förderung von € 600.000,- zugesagt.
• GV Fankhauser erklärt im Bezug auf das Thema umsatzsteuerrechtliche Problematik, dass Vergütungen von Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Es ist aber noch nicht ganz klar was man unter Vergütung versteht, da im Falle Schwendau und Hippach die Kosten nur geteilt werden und keine Leistungen vergütet werden. Dies muss noch geklärt werden.
• GV Wechselberger erkundigt sich, ob die Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden geändert werden muss, wenn ein Gemeindeverband gegründet wird.
Wenn ein Gemeindeverband gegründet wird, ist die TGO zuständig wie zum Beispiel bei einem Hauptschulverband. Es kann daher passieren, dass der Vertrag abgeändert werden muss. Die Zuständigkeiten würden gleich bleiben. Der Nachteil von einer Gründung eines Gemeindeverbandes ist, dass dieser aufwendiger in der Verwaltung ist (eigener Jahresab-schluss, eigenes Budget, eigene Gremien,…).
• Die Nutzungsvereinbarung (wie Mietvertrag zu verstehen) wird erst nach Fertigstellung des Umbaus erstellt, da man sich darauf dann beziehen kann.
• GV Wechselberger fragt, warum nicht zuerst ein Beschluss gefasst wird, ob der Umbau überhaupt stattfindet, bevor man die Finanzierung beschließt. Bgm. Hauser hat die Finanzie-rung auf der Tagesordnung vorgezogen, damit vor Beschluss des Umbaus die Finanzierung erläutert werden kann. Unter Punkt 5 der Tagesordnung wäre somit der Beschluss über den An- und Umbau mit Vergabe der Gewerke vorgesehen.
• GV Geisler erkundigt sich nach dem Quadratmeterpreis für die Miete der Gemeinde Hip-pach. Der Mietpreis der Gemeinde Hippach ist anteilsmäßig zu entrichten. Der Mietpreis ist ein Quadratmeterpreis und mit € 6,50/m² fixiert. Die Gesamtfläche wird nach dem Einwoh-nerschlüssel aufgeteilt. Der Preis wird an den VPI angepasst.
Weiter erkundigt sich GV Geisler, warum die Anzahl der Mitglieder im Kooperationsaus-schuss nicht klar geregelt ist. Herr Grießer erklärt, dass von der jeweiligen Gemeinde ein Kooperationsausschuss gebildet wird und dieser unabhängig von der Kopfanzahl nur eine Stimme hat. Im Kooperationsausschuss herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. GV Geisler weist daraufhin, dass eine eindeutige Formulierung im Vertrag über die Kopfanzahl im Ko-operationsausschuss sinnvoller sei.
• Die Personalkosten werden sich für die Gemeinden nicht gravierend verändern. Die Auftei-lung erfolgt dann nach dem Einwohnerschlüssel. Die Gemeinde Schwendau beschäftigt der-zeit 2,3 und die Gemeinde Hippach 2 Bedienstete. Wenn die Aufteilung nach dem Einwoh-nerschlüssel erfolgt, ändert sich für die Gemeinden bei den Personalkosten fast nichts.
Bgm. Hauser weist in diesem Zusammenhang auf die Erhebung der Gemeindebedienstete im Bezirk Schwaz erstellt von der Gemeinde Uderns hin.
Die Gemeinde Schwendau liegt mit dem Faktor 697,39 (1 Bedienstete/r für 697,39 Einwohner) und auch die Gemeinde Hippach mit dem Faktor 685 (1 Bedienstete/r für 685 Einwohner)  über dem Durchschnitt vom Faktor 573,27. Gemeinsam liegen die Gemeinden Hippach und Schwendau bei einem Faktor von 691,19.


Die Alternative Gemeindeverband:
• Die Rechtsgrundlage für einen Gemeindeverband ist in der TGO 2001 §129 geregelt.
• Die Mindesterfordernisse sind zum einen die Gründe Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und zum anderen die gleichlautenden Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinden und die Genehmigung durch die Landesregierung.
• Ein Auszug aus der Satzung:
- Festlegung Gremien, Organe und Aufgabenbereiche
- Bestimmungen über die Wahl der Gremien und Organe
- Festlegung der Kostenbeteiligung
- Bestimmungen über die gegenseitige Haftung
- Bestimmungen über die Auflösung des Verbandes

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt einstimmig die vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hippach und Schwendau. (Beilage 1)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hippach beschließt mit 10 Jastimmen, 1 Gegenstimme (GR Mader Michael) und 1 Stimmenenthaltung (GV Mag. Fankhauser Max, Befangenheit aufgrund Erstellung Kooperationsvertrag) die vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hippach und Schwendau.


Punkt 3) Finanzierung des Bauvorhabens Umbau Amtsgebäude und Mietverträge

Bgm. Hauser stellt dem Gemeinderat die Baukostenzusammenstellung für Bauvorhaben Umbau Gemeindehaus für die Kooperation der beiden Gemeinden Hippach und Schwendau mit Bibliothek, neuer Mehrzweckraum und öffentlicher WC-Anlage, sowie Kelleranbau, Sanierung Heizung, Errichtung Archiv laut Projektmanagement GA Design Anfang vom 05.03.2013 (Beilage 2) mit Aufstellung der Finanzierung des Bauvorhabens (Beilage 3) vor und erklärt diese.

• Die Gesamtsumme Brutto beläuft sich auf € 1.670.693,-. In dieser Summe ist der gesamte Umbau samt kompletter Einrichtung für Büros und Bibliothek eingerechnet, die Bürgermeisterbüros werden mit dem derzeitigen Mobiliar eingerichtet.
• Finanziert wird dieser Umbau mit € 600.000,- Zuschuss vom Land, € 900.000,- durch Darlehensaufnahme, € 77.878,- durch die Gemeinde Hippach für die Einrichtung und € 92.815,- aus dem ordentlichen Haushalt der Gemeinde Schwendau. Förderung des Landes und Bun-des für die Errichtung einer öffentlichen Bibliothek sind noch nicht enthalten.
• Die Rückzahlung des Darlehens von € 900.000,- wurde auf 20 Jahre zu einem Zinssatz von 1,875% (derzeitiger Zinssatz) berechnet, das entspricht einer jährlichen Rate von € 54.762,39.
Nach Abzug der jährlichen Mieteinnahmen der Bibliothek von € 12.993,12 und der Ge-meinde Hippach von € 12.501,43 bleibt für die Gemeinde Schwendau eine jährliche Rate von € 29.267,84 übrig.
• Das bestehende Bestandsrecht der Gemeinde Hippach im Amtsgebäude der Gemeinde Schwendau soll noch eruiert und bewertet werden, um es eventuell abzulösen.
• GV Wechselberger erkundigt sich, ob die im Finanzierungsplan eingerechnete Abschreibung von 50% vorausfinanziert werden muss.
Bgm. Hauser informiert, dass ein Kontokorrentrahmen eingerichtet und eventuell bis zum Ende des Jahres (ca. halbes Jahr) vorausfinanziert werden muss.
• GR Monai äußert die Bedenken, dass dieser Umbau eine große finanzielle Belastung für die Gemeinde Schwendau darstelle.
Bgm.-Stellvertreter Sporer erklärt, dass die Gemeinde Schwendau mit der Gemeinde Hippach durch die Kooperation einen Mieter für 50 Jahre erhält, welcher die doppelte Miete bezahlt wie bisher.
Bgm. Hauser informiert, dass sich der Mietindex mit den Jahren erhöht und angepasst wird. Eine Alternative wäre der Ausbau des Postamts, damit Barrierefreiheit für die Gemeinde Schwendau entsteht, dafür würde es vom Land keine Förderungen in dieser Höhe geben. Weiters ist der Ausbau der Bibliothek ein Anliegen von drei Gemeinden (mit Gemeinde Ramsau), welches auch umgesetzt werden soll. Auch eine öffentliche und behindertengerechte WC-Anlage im Amtsgebäude ist dringend notwendig. Es muss ein Umbau stattfinden, auch wenn die Kooperation nicht zustande kommt, aber mit geringerer Förderung vom Land.
• GR Monai sieht den Vorteil der mit dem Umbau zusammenhängt, ist jedoch mit der Kostenaufteilung nicht einverstanden.
Bgm. Hauser erklärt, dass die Gemeinde Schwendau ohne Mietanteil einen Mehraufwand von € 11.700,- zu finanzieren hat. Dieser Aufwand wird aus Mieteinnahmen von noch zusätzlichen Wohnungen bzw. Vereinslokalen zur Gänze finanziert, wobei für die Zukunft ein neues Gebäude mit neuen Kellerräumen zur Verfügung steht.
Herr Grießer äußert, dass der Umbau eine gute Investition für die Gemeinde Schwendau sei, auch wenn die Zusammenlegung nicht zustande kommt.
• Bgm. Hauser erklärt, die Büros seien so ausgelegt, dass in Zukunft jeweils 2 Mitarbeiter dort arbeiten können. Der Umbau ist eine Investition für die Zukunft. Die Kosten könnten gesenkt werden, wenn die Kellerräume weggelassen würden, das sei aber nicht sinnvoll für die Zukunft.
• GR Rahm wirft ein, dass vom Land die Hälfte der Baukosten, also € 800.000,- gefördert werden sollten, ansonsten müssen beim Umbau Einsparungen erfolgen Dies wurde im Vorhinein vereinbart, aber nicht berücksichtigt. 
Bgm. Hauser erklärt, dass abspecken beim Umbau nicht sinnvoll sei. Man könne den Keller weglassen und die Büros kleiner bauen, dies könnte aber in Zukunft wieder neue Umbaumaßnahmen bedeuten.
• GR Emberger äußert die Bedenken, ob eine Bibliothek rentabel sei. Damit werden Räumlichkeiten mit 113m² verbaut, man weiß aber nicht ob die Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe funktioniert.
Bgm. Hauser entgegnet, dass derzeit der Trend zum Bücherausleihen hingeht.
Bgm-Stellvertreterin Rauch erklärt als Mitglied des Bibliothekteams, dass die Lebenshilfe sich sehr für dieses Projekt interessiert und auch Angestellte ausbilden, welche die Bibliothek leiten würden. Die Leitstelle der Lebenshilfe in Innsbruck sieht das Projekt Bibliothek sehr positiv und ist bereit sich den Forderungen der Gemeinde in Sachen Öffnungszeiten, usw. anzupassen. Bgm-Stellvertreterin Rauch ist auch der Meinung, dass durch dieses Projekt das soziale Umfeld belebt wird. Außerdem ist auch die Schulbibliothek der Volkschule und Hauptschule in der neuen Bibliothek integriert. Dies findet auch von den Direktoren und Lehrkörpern die volle Zustimmung.
Bgm. Hauser informiert, die Lebenshilfe ist von sich aus an die Gemeinde herangetreten und hat vorgeschlagen, dieses Projekt zu übernehmen. Die Einrichtung kann aufgrund der Miet-einnahmen zu 100% abgeschrieben werden.
• GR Emberger ist der Meinung, dass die Bibliothek in einer der Schulen eingerichtet werden soll.
Bgm. Hauser erklärt, dass dort kein Platz sei und deshalb auch ein Zubau nötig sei. Weiters ist der Nachteil einer Schulbibliothek, dass diese nur zu den Schulzeiten offen hat.
• GV Sandhofer spricht sich für das Projekt Bibliothek aus, sieht aber die Umsetzung des Pro-jektes mit der Lebenshilfe skeptisch. GV Sandhofer möchte wissen, was eingespart werden könnte, wenn man die Bibliothek ohne die Lebenshilfe führen würde.
Bgm. Hauser erklärt, dass nur ein Sozialraum für die Lebenshilfe eingeplant werden muss. Die WC-Anlagen und der Lift sind sowieso notwendig, auch ohne Lebenshilfe.
• GV Geisler äußert, dass er das Projekt Bibliothek am Anfang auch kritisch gesehen habe, jedoch betrachtet er den Umbau als Gesamtprojekt mit der Verwaltungskooperation und findet, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung sei.
• Bgm. Hauser ist der Meinung, dass der Gemeinde „Bildung“ etwas wert sein muss. Außerdem gibt es in der Volkschule für die nächsten Jahre den Schwerpunkt Lesen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt in der ersten Abstimmung über die Durchführung des Projektes „Zu- und Umbau Amtsgebäude für die Verwaltungskooperation der Gemeinden Hippach-Schwendau“ mit Bibliothek und öffentlicher WC-Anlage und den vorliegenden Finanzierungsplan mit Aufteilungsschlüssel mit 6 Jastimmen (Bgm. Hauser, Bgm-Stellvertreterin Rauch, GV Geisler, GR Gredler, GR Monai, GR Hauser) zu 6 Neinstimmen (GV Wechselberger, GR Rauch, GR Rahm, GR Emberger, GR Schneeberger, GR Bstieler) und einer Stimmenenthaltung (GR Anfang, Befangenheit aufgrund der Planung des Umbaus). Somit ist kein positiver Gemeinderatsbeschluss gefasst worden.

Nach eingehender Diskussion mit Aufzählung weiterer Vor- und Nachteile ersucht Bgm. Hauser um eine nochmalige Abstimmung für das Zukunftsprojekt Verwaltungskooperation.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauser, Bgm-Stellvertreterin Rauch, GV Geisler, GR Gredler, GR Monai, GR Hauser, GR Bstieler) zu 5 Neinstimmen (GV Wechselberger, GR Rauch, GR Rahm, GR Emberger, GR Schneeberger)  und einer Stimmenenthaltung (GR Anfang, Befangenheit aufgrund der Planung des Umbaus) die Durchführung des Projektes „Zu- und Umbau Amtsgebäude für die Verwaltungskoopera-tion der Gemeinden Hippach-Schwendau“ mit Bibliothek und öffentlicher WC-Anlage und den vorliegenden Finanzierungsplan (Beilage 3) mit Aufteilungsschlüssel nach Volkszählung vom 31.10.2010 (Gemeinde Hippach 46,61%, Gemeinde Schwendau 53,39%).

Der Gemeinderat der Gemeinde Hippach beschließt mit 11 Jastimmen und einer Stimmenenthaltung (GR Mader) den Mietvertrag mit der Gemeinde Schwendau über die künftigen Räumlichkeiten im neuen Amtsgebäude zu einem Mietpreis von 6,50/m² Netto zuzüglich Betriebskosten, sowie den Aufteilungsschlüssel nach Volkszählung vom 31.10.2010 (Gemeinde Hippach 46,61%, Gemeinde Schwendau 53,39%).


Punkt 4) Terminplanung Übersiedelung und An-  und Umbau

Bgm. Hauser stellt dem Gemeinderat den Terminplan für die Übersiedelung und den An- und Um-bau Amtsgebäude vor, welcher wie folgt aussieht:

2. April 2013 Abgabe Einreichplanung Fa. GA Design
3. April 2013 Beschluss über die Verwaltungskooperation und den Umbau der Gemeinderäte einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinden Hippach und Schwendau;
Vergabe Bebauungsplan und Kooperationsvertrag
15. April 2013 Bauverhandlung
08. bis 26. April 2013 Vorbereitungen für Übersiedlung in Kultursaal/Volkschule und Installationen (EDV, Telefon)
06. Mai bis 17. Mai 2013 Übersiedlungsphase
27. Mai oder 03. Juni 2013 Baubeginn
Oktober 2013 voraussichtliches Bauende (Bauzeit 5 Monate)
November 2013 Übersiedlung ins neue Amtsgebäude


Punkt 5) Vergabe ausgeschriebene Gewerke für An- und Umbau Amtsgebäude

Bgm. Hauser informiert über die Angebotseröffnung vom 01.03.2013 und liest die Vergabe der Gewerke vor (siehe Beilage 4).
Bgm. Hauser schlägt den Gemeindevorstand wie bei vergangenen Projekten als Bauausschuss vor. Der Gemeinderat ist damit einverstanden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauser, Bgm-Stellvertreterin Rauch, GV Geisler, GR Gredler, GR Monai, GR Hauser, GR Bstieler) zu 5 Neinstimmen (GV Wechselberger, GR Rauch, GR Rahm, GR Emberger, GR Schneeberger) und eine Stimmenenthaltung (GR Anfang wegen Befangenheit) die Planung und das Pro-jektmanagement mit 8,5% der abgerechneten Baukosten (ca. € 111.000,- Planungs- und Projektmanagement) an die Fa. GA Design zu vergeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau beschließt mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauser, Bgm-Stellvertreterin Rauch, GV Geisler, GR Gredler, GR Monai, GR Hauser, GR Bstieler) zu 4 Neinstimmen (GV Wechselberger, GR Rauch, GR Rahm, GR Emberger) und zwei Stimmen-enthaltung (GR Anfang, GR Schneeberger wegen Befangenheit) die Vergabe der Gewerke (Beilage 4) laut dem Vorschlag der Fa. GA Design.


Punkt 6) Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzender Bebaungsplan für Bp. 419 und Gp. 1274/1 Amtsgebäude

Der Zu- und Umbau des bestehenden Amtsgebäudes für die Verwaltungskooperation mit der Ge-meinde Hippach erfordert die Abänderung des geltenden Bebauungsplanes für das Planungsgebiet und die Erlassung eines gegenständlichen Bebauungsplanes.
Das Planungsgebiet umfasst die beiden Grundstücke Gst. .419 und Gst. 1274/1. Das Grundstück Gst. .419 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schwendau, das Grundstück Gst. 1274/1 befin-det sich im Eigentum der Gemeinde Schwendau Immobilien KG.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau mit 7 Jastimmen (Bgm. Hauser, Bgm-Stellvertreterin Rauch, GV Geisler, GR Gredler, GR Monai, GR Hauser, GR Bstieler) zu 4 Neinstimmen (GV Wechselberger, GR Rauch, GR Rahm, GR Emberger) und zwei Stimmenenthaltungen (GR Anfang, GR Schneeberger) gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 LGBl. Nr. 56 den von Dipl.-Ing. Hans-Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1274/1 (Musikpavillon) und Bp. .419 (Amtsgebäude) beide KG Schwendau laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Dipl.-Ing. Hans-Peter Kircher durch 4 Wo-chen hindurch vom 04. April bis zum 03. Mai 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gem. § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des ergänzenden Bebauungs-planes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnah-mefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtige Person oder Stelle abgege-ben wird. Personen die in der Gemeinde Schwendau ihren Hauptwohnsitz haben und rechts-träger die in der Gemeinde Schwendau eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu bis spätestens einer Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.


Punkt 7) Erlassung eines Bebauungsplanes für Gp. 1459/3 und 1459/5 WechselbergerJosef , Burgstall 370a und Geisler Johannes, Burgstall 370b

Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Wohnhauses“ von Geisler Johannes ist die Erlassung eines Bebauungsplans erforderlich. Die östlich des gegenständlichen Grundstückes bestehenden Gebäude sind alle gegenüber dem natürlichen Gelände herausgehoben, sodass ein „Herausheben“ des geplan-ten Gebäudes auf dem Grundstück 1459/5 sinnvoll ist und eine geordnete bauliche Entwicklung ermöglicht. Das Planungsgebiet ist laut rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwendau als Gemischtes Wohngebiet gewidmet. Für das Planungsgebiet wird eine Höhenlage von 612m über Adria entsprechend § 56 Abs. 3 TROG 2011 festgelegt. Die maximal zulässige Bauhöhe wird mit 619m limitiert.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwendau mit 12 Jastimmen und einer Stimmenenthaltung (GR Geisler Johannes, Befangenheit) gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 LGBl. Nr. 56 den von Dipl.-Ing. Hans-Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1459/3 und Gp. 1459/5 beide KG Schwendau laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Dipl.-Ing. Hans-Peter Kircher durch 4 Wochen hindurch vom 04. April bis zum 03. Mai 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnah-mefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abge-geben wird. Personen die in der Gemeinde Schwendau ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger die in der Gemeinde Schwendau eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu bis spätestens einer Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.


Punkt 8) Informationen des Bürgermeisters

a) Bgm Hundsbichler informiert den Gemeinderat Hippach über den abgeänderten Vor-rangflächenplan, welcher im Gemeindeamt Hippach zu allgemeinen Einsicht aufliegt.

b) Bgm. Hauser informiert über das Generationennetzwerk Zell am Ziller und äußert den Vorschlag, ein solches Projekt in der Gemeinde Schwendau zu starten. Bei der Dorfer-neuerung wurde bereits ein Ansuchen für die Förderung gestellt. Das Projekt LA21 wur-de bis 31.12.2014 verlängert und die 75% von € 15.000,- stehen der Gemeinde Schwen-dau noch zu. Es soll eine Besprechung mit Personen stattfinden, die bereits ein Genera-tionennetzwerk haben oder kennen, weiters sollen die Schulen und das Kam’in mit ein-bezogen werden, sowie die Pfarre und die Lebenshilfe. Ein solches Projekt soll nur ge-meinsam mit der Nachbargemeinde Hippach und eventuell mit Einbeziehung der Ge-meinde Ramsau zur Realisierung kommen.

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