03.09.2014 - Gemeinderatssitzung 27

zu 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vize-BGM Michael Sporer eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 8 Gemeinderatsmitgliedern fest.

zu 2) Beschlussfassung über Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hippach mit 1. Planauflage

Vize-BGM Michael Sporer informiert über die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hippach mit 1. Planauflage.

Im Jahr 2012 wurde das Raumordnungskonzept bei DI Kircher Hans-Peter in Auftrag gegeben. Die grobe Fertigstellung war im Frühjahr 2014. Im Jahr 2013 wurden die landwirtschaftlichen Vorrangflächen für das gesamte Zillertal abgeändert, welche im Jänner 2014 aufgelegt und erst im April von der Landesregierung genehmigt wurden. Das ist auch ein Grund, warum das Raumordnungskonzept erst 2014 zum Abschluss gebracht werden kann.
Der Verordnungstext mit der Anlage A „besondere behördliche Maßnahmen zur baulichen Entwicklung der Gemeinde Stempel 1 bis 43“ wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

 

Folgende Stellungnahmen wurden bezüglich des örtlichen Raumordnungskonzeptes  bei der Gemeinde Hippach eingebracht

  • Bezirksforstinspektion Schwaz, Dipl.-Ing. Moling Michael für die forstfachlich relevanten Bereiche
  • Umwelt-, Wasser-, Forst- und Naturschutz, Mag. Lair Christian für den Umweltschutzbereich
  • Baubezirksamt Innsbruck Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Möderl, für die wasserbauchtechnische Stellungnahme
  • Wildbach- und Lawinenverbauung, Dipl.-Ing. Mathias Kerschbaumer, für die wildbachfachliche Stellungnahme
  • Baubezirksamt Innsbruck Straßenbau, Ing. Maria Hochenegger, für die Zillertaler Dörfer- Straße

Nach Fertigstellung muss das Raumordnungskonzept 6 Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden. In dieser Zeit können die Grundbesitzer Einsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben. Nach der ersten Auflage werden die Stellungnahmen eingearbeitet und es wird eine zweite Auflage notwendig sein, welche dann 3 Wochen (verkürzte Auflagefrist) im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Nach der zweiten Auflage wird ein GR-Beschluss zur Vorlage bei der Landesregierung benötigt. Es ist das Ziel, dass das Raumordnungskonzept Ende des Jahres abgeschlossen wird.


DI Kircher legt dem Gemeinderat die 3 Teilpläne des Raumordnungskonzeptes vor und erläutert das Grundkonzept eines Raumordnungsplanes. Das Raumordnungskonzept soll für die nächsten 10 Jahre gültig sein. Das Raumordnungskonzept kann bei öffentlichem Interesse abgeändert werden.
Die derzeitige Baulandreserve in Hippach liegt aufgrund einer Bestandsaufnahme bei ca. 3,48 ha. Unbebautes Bauland mit Widmung: 30.853,58 m², Verdichtungsreserven: 642,57 m².
DI Kircher erklärt die im Verordnungstext angeführten Stempel (Auszug 1-43), welche auch auf den Plänen des Raumordnungskonzeptes eingezeichnet sind.
Die weißen Flächen sind Neuflächen, die grauen sind bebaute und die hellgrauen sind gewidmete unbebaute Flächen.

Auf Antrag des Vize-Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 64 Abs. 1 und 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hippach während sechs Wochen, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt Hippach/Schwendau (Sitzungssaal) aufzulegen.

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):

Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.

Der vom Raumplaner DI Kircher Hans-Peter ausgearbeitete Entwurf vom 17.02.2014 enthält die gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.


zu 3) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2014, Zl. 03/14

Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2014, Zl. 03/14 wird einstimmig genehmigt.


zu 4) Genehmigung des Protokolls der 2. gemeinsamen GR-Sitzung vom 17.06.2014

Das Protokoll aus der 2. Gemeinsamen Gemeinderatssitzung vom 17.06.2014, wird einstimmig genehmigt.


zu 5) Bericht Überprüfungsausschuss

Vize-BGM Michael Sporer berichtet über die Sitzung des Überprüfungsausschusses Zahl Ü-2/14.
Der Bericht wird einstimmig vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


zu 6) Bericht Ausschuss für Wasser, Kanal und Müllbeseitigung

Vize-BGM Michael Sporer erörterte die Tagesordnungspunkte der Ausschusssitzungen vom 07.07.2014 und 28.07.2014.
Beide Berichte werden einstimmig vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


zu 7) Antrag Seifert Mirjam

Frau Seifert Mirjam stellt ein schriftliches Ansuchen an die Gemeinde um ihre Kinder in der Volksschule bzw. im Kindergarten Ramsau unterzubringen, da für Ihre beiden Kinder eine Tagesbetreuung mit Mittagstisch benötigt wird. Eine Ganztagesbetreuung gibt es nur in Ramsau.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen und der damit verbundenen anteiligen Kostenübernahme einstimmig zu.


zu 8) Bericht Bürgermeister-Stellvertreter

Sport- und Freizeitanlagen: Neubau Tennisheim und Flutlichtanlage

Die Kosten von ca. 900.000 € sind von den drei Gemeinden  und dem TVB zu finanzieren, wobei die Finanzkraft und der Einwohnerschlüssel bei der Gemeindeaufteilung zum Tragen kommen muss, ansonsten  für die Gemeinde Hippach keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird. Eine Beschlussfassung in der Gemeinde Ramsau ist noch nicht erfolgt. Wie die Finanzierung und in welcher Höhe zustande kommt ist noch offen.

 

Wiespointweg ist baulich weit fortgeschritten. Momentan wird die Einbindung in die Landesstrasse realisiert. In diesem Zuge kommt es zur Neu bzw. Umlegung der Wasserversorgung in diesem Bereich.

 

Anhand der Pläne wurde der Gefahrenzonenplan des Zemm/Ziller vorgestellt. Der Gefahrenzonenplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeinde zu den Amtsstunden auf.

 

Die Breitband Infrastruktur über Glasfaserkabel ist geplant im Gemeindegebiet Hippach-Schwendau auszubauen. Die Breitbandzentrale für beide Gemeinden soll im Haus der Gemeinden untergebracht werden von dort soll die Hauptanbindung an das Glasfasernetz der Zillertalbahn erfolgen. Zentrale Anbindungsprobleme stellen derzeit der Bereich am Schwendberg bzw. Hochschwendberg dar, da diesbezüglich Leerverrohrungen benötigt werden. Momentan wird die Leerverrohrung der Wasserversorgung überprüft ob diese verwendbar ist.
Bei den verlegten Gasleitungen sollte ein Leerrohr vorhanden sein, dadurch ist bereits ein großer Bereich im Gemeindegebiet abgedeckt. Erhebungen werden diesbezüglich durchgeführt.

 

Die Photovoltaikanlage bei der Volksschule Schwendberg ist seit August in Betrieb.

 

Mayrhofner Bergbahn Anbindung Hochschwendberg.
Das Projekt hat bei der MBB speziell aufgrund der Horbergwegproblematik nach der Penkenbahn höchste Priorität.  Sobald die Voraussetzungen dies zulassen, soll die naturschutzrechtliche Einreichung erfolgen bzw. das Projekt umgesetzt werden.
Am 11.09.2014 findet eine Informationsveranstaltung der ZVB über den geplanten  Schibusbetrieb am Schwendberg durch Erharter Daniel im Haus der Gemeinden statt. Alle Vermieter ab Berghof werden dazu eingeladen.

 

Die Arbeiten an der Friedhofsmauer und dem Urnenplatz sind bis auf die Glasüberdachung und die Beleuchtung fertiggestellt.




zu 9) Anfragen, Allfälliges

GV Bärbl Sandhofer: Im Bereich der Volksschule Hippach/Schwendau bzw. des Kindergarten herrscht eine chaotische Situation mit den Parkplätzen. Zusätzlich wird diese Situation bei der Bringung und Abholung der Kinder verschärft. Die Feuerwehrzone wird als Parkzone benützt dieser Umstand ist nicht erwünscht und muss baldigst abgestellt werden. Es sollte eine Regelung gefunden werden und diese den Lehrkörpern und Kindergärtnerinnen mitgeteilt werden.


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