08.07.2015 - Gemeinderatssitzung 34

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 9 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2015, Zl. 33/15
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2015, Zl. 33/15 wird einstimmig genehmigt.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Punkte in die Tagesordnung einstimmig aufgenommen:


9) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. .340 in 87112 Laimach, Rückwidmung in Freiland (Trojer Friedrich)


10) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1143/1 (neu: 1143/5)  in 87112 Laimach, (Pfister Maria)

 

zu 3) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. .167, 532/2, 784 in 87119 Schwendberg (Schnitzelwirt, Anfang Annelies)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 18. Mai 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00005, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke .167, 532/2, 784 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler GZl. 9281/15, vom 03.04.2015. Erweiterung best. Widmung auf neue Grundteilung
Grundstück 532/2 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 97 m²) von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation sowie
Grundstück 532/2 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 410 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation sowie
Grundstück 784 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 139 m²) von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation sowie
Grundstück 784 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 251 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: Js, Festlegung Erläuterung: Jausenstation.

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1161/1 (1161/5, 1161/4) in 87112 Laimach (Troppmair Florian)

 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig mit 1 Enthaltung (Troppmair Florian) gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 06. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1161/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche der Gst 1161/1 lt. Teilungsurkunde DI Heinz Ebenbichler GZl: 8201/15 vom 11.06.2015
Grundstück 1161/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 253 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 sowie
Grundstück 1161/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 829 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 5) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 866/1 (neu: 866/4) in 87112 Laimach (Fankhauser Michael)

 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 08. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00012, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 866/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 866/1 (Neu 866/4) 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, GZl: 9269/15, vom 16.06.2015

Grundstück 866/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 500 m²) von Freiland § 41 in Gemischtes Wohngebiet § 38.2

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 6) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 490/2 (Arrondierung) in 87119 Schwendberg (Schöser Raimund)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig mit 1 Enthaltung (Schöser Raimund) gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 25. Juni 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00011, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 490/2 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Arrondierungswidmung Gst. 490/2
Grundstück 490/2 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 43 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 7) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 499/1( neu: 499/4) in 87119 Schwendberg (Schöser Raimund)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig mit 1 Enthaltung (Schöser Raimund) gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 06. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00013, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 499/1 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche der GstNr. 499/1, 87119 Schwendberg, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, vom 02.07.2015, GZl: 9150/15

Grundstück 499/1 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 600 m²)
von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 8) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1049 (Trennstück 1) in 87112 Laimach, Rückwidmung in Freiland (Trojer Friedrich)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 07. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00010, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1049 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Rückwidmung einer Teilfläche der Gst. 1049, lt. Teilungsurkunde DI Heinz Ebenbichler, GZl.: 8188-1/15, vom 30.04.2015, Trennstück 1
Grundstück 1049 KG 87112 Laimach (70916) (rund 13 m²) von Freiland § 41 in Freiland § 41 sowie Grundstück 1049 KG 87112 Laimach (70916) (rund 230 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 in Freiland § 41

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 9) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. .340 in 87112 Laimach, Rückwidmung in Freiland (Trojer Friedrich)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 07. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück .340 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Rückwidmung einer Teilfläche der Gst. .340 in 87112 Laimach, von Landwirtschaftliches Mischgebiet in Freiland
Grundstück .340 KG 87112 Laimach (70916) (rund 6 m²) von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 in Freiland § 41

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 10) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1143/1 (neu: 1143/5) in 87112 Laimach, (Pfister Maria)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 06. Juli 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00014, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1143/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 10. Juli 2015 bis zum 10. August 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche der GstNr. 1143/1, 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, vom 02.07.2015, GZl: 9392/15
Grundstück 1143/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 630 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 11) Bericht Gemeindevorstand
Vbm. Michael Sporer berichtet von der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 01.07.2015 (lt. Anlage 1).
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


zu 13) Anfragen, Allfälliges
GV Sandhofer berichtet über die Sitzung des Hauptschulverbandes vom 30.06.2015 (lt. Beilage 2).

Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.

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