26.05.2011 - Gemeinderatssitzung 10

zu 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Der Bürgermeister eröffnet die öffentliche Gemeinderatssitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest. Er begrüßt die anwesenden Zuhörer und den Bausachverständigen Arch. DI Dr. Georg Cernusca zu TGO-Pkt. 4 a).

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag um Aufnahme folgender Punkte, welchem einstimmig stattgegeben wird:


a) Gemeindeübergreifende Nachmittagsbetreuung für Kinder
b) Kostenbeteiligung B 169 – Zillertal Straße

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2011, Zl. 09/11:
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2011, Zl. 09/11 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Bericht des Arbeits- und Bauausschusses mit Dorferneuerung:
VB Michael Sporer informiert aus den Bauausschusssitzungen vom 18.04.2011 und 23.05.2011 laut Beilagen 1 und 2 wie auch anhand vorliegender Planentwürfe, welche vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.

 

zu 4) Auflage der Bebauungspläne:
a) Gp. 903/1, KG. Laimach (Gemeinnützige Hauptgen. des Siedlerb.):
Arch. Cernusca erklärt die Gründe für die Neufassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für das Bauvorhaben der GHS laut Entwurf von DI Kotai auch anhand eines Arbeitsmodells. In diesem Entwurf wurden auch die Änderungswünsche der Gemeinde vollinhaltlich berücksichtigt. Der Plan ist nunmehr gut durchdacht und ausgereift. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den vorliegenden allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan zu beschließen.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf vom Architekturbüro Kotai  eines  allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für den planlich dargestellten Bereich des GSt.Nr. 903/1, KG. Laimach nach den Bestimmungen des § 65 TROG, LGBl.Nr. 27/2006 ab dem Tag der Kundmachung durch 4 Wochen hindurch im Gemeindeamt Hippach zu allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.

 

b) Gpn. 148/7, 148/8 und 160/3, 160/4,160/5, KG. Schwendberg:
Es wird einstimmig beschlossen, den vorliegenden Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes von Arch. DI Hanspeter Kircher für den planlich dargestellten Bereich der Gpn. 148/7, 148/8 und 160/3, 160/4,160/5, KG. Schwendberg nach den Bestimmungen des § 65 TROG, LGBl.Nr. 27/2006 ab dem Tag der Kundmachung durch 4 Wochen hindurch im Gemeindeamt Hippach zu allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.

 

zu 5) Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes – Bestellung:
Es liegen zwei Honorarangebote, und zwar von Arch. Dipl.Ing. Hans-Peter Kircher vom 17.05.2011 und  Arch. DI Dr. Georg Cernusca vom 24.05.2011 für die Fortschreibung des ÖRK und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vor.

 

Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss die Leistungspositionen zu vergleichen und zu überprüfen und die Vergabe vorzunehmen.

 

zu 6) Tauschvertrag Gemeinde Hippach – Braunegger und Mitbes.:
Vom Gemeinderat wird festgestellt und als Beschluss gefasst, dass:
a) Das Trennstück 11 von 10 m² des zur Liegenschaft Öffentliche Wege in EZ 45 GB 87119 Schwendberg gehörenden Straßengrundstückes GSt. 773 als im Eigentum des öffentlichen Gutes stehende Straßengrundfläche entbehrlich ist und daher aus dem öffentlichen Gut entnommen und im Tauschweg in das Eigentum der Miteigentümer Hermann Braunegger, Alexander Braunegger und Dipl.Ing. Dr. Hans-Jörg Gress zur Einbeziehung in die Fläche des neu gebildeten GSt. 19/3 (erliegend in EZ 90003 GB 87119 Schwendberg) übertragen werden kann, und

 

b) Das Trennstück 9 von 10 m² des zur Liegenschaft „Christlwirt“ in EZ 90003 GB 87119 Schwendberg gehörenden Grundstückes GSt 19/1 zur Verbesserung des Straßenverlaufes bei der Gemeindestraße GSt. C773 im Tauschweg und ohne Aufzahlung, übergeben von Hermann Braunegger, Alexander Braunegger und Dipl.Ing. Dr. Hans-Jörg Gress, in das Eigentum des von der Gemeinde Hippach verwalteten Öffentlichen Wegegutes übernommen und in die Fläche des GSt 773 einbezogen werden kann,
wird hiermit folgende Tauschvereinbarung geschlossen:

 

1. Hermann Braunegger, Alexander Braunegger und Dipl.Ing. Dr. Hans-Jörg Gress übergeben und überlassen im Tauschweg das vorbezeichnete Trennstück 9 von 10 m² des GSt. 19/1, rechte- und lastenfrei abzuschreiben vom Gutsbestand der Liegenschaft „Christlwirt“ in EZ 90003 GB 87119 Schwendberg, an die Gemeinde Hippach, die sich als Verwalterin des Öffentlichen Gutes/Wege als Tauschwerberin erklärt und dieses Trennstück, das in die Fläche des GSt 773 (erliegend in EZ 45 GB 87119 Schwendberg) einbezogen wird, im Sinne und nach Maßgabe dieses Vertrages in das Eigentum des von der Gemeinde Hippach verwalteten Öffentlichen Gutes übernimmt.

 

2. Die Gemeinde Hippach übergibt und überlässt im Tauschweg das dem Öffentl. Gut entnommene Trennstück 11 von 10 m² des GSt 773, rechte- und lastenfrei abzuschreiben vom Gutsbestand der Liegenschaft Öffentliche Wege in EZ 45 GB 87119 Schwendberg, an die Miteigentümer Hermann Braunegger, Alexander Braunegger und Dipl.Ing. Dr. Hans-Jörg Gress, die sich als Tauschwerber erklären und dieses Trennstück, das in die Fläche des neu gebildeten GSt 19/3 (erliegend in EZ 90003 GB Schwendberg) einbezogen wird, im Sinne und nach Maßgabe dieses Vertrages in ihr gemeinsamen, gleichteiliges Eigentum übernehmen.

 

3. Von keiner der beiden Seiten wird eine Aufzahlung verlangt oder geleistet, da der gegenständliche Tausch flächengleich erfolgt und die beiden Tauschobjekte gleichwertig sind.

 

zu 7) Verordnung über Leinenzwang sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot:
VB Michael Sporer verweist auf die von der Gemeinde im Bereich der Zillerpromenade aufgestellten Hundekotbehälter, mit denen derzeit das Auslangen gefunden werden kann. Begleitend wird eine entsprechende Verordnung (Laut Beilage 3) über die Aufnahme von Hundekot und Leinenzwang in bestimmten Gemeindegebieten einstimmig durch den Gemeinderat erlassen.

Der in der Sitzung vom 28.03.2011 vorgelegte Entwurf wird in der Weise abgeändert, als dass die im § 1 Abs. (1) angeführte zeitliche Beschränkung für die Leinenpflicht (1. April bis 30. November) entfällt. Der Leinenzwang gilt somit für das ganze Jahr.

 

zu 8) Berichte:
a) Sport- und Freizeitanlagen GmbH:

GV Alexander Tipotsch informiert aus den Generalversammlungen vom 02.03.2011 und 10.05.2011 der Sport- und Freizeitanlagen GmbH welche Berichte laut Protokolle (Beilagen 4 und 5) zur Kenntnis genommen werden.

 

Dazu wird einstimmig die Übernahme eines anteiligen zusätzlichen Beitrages für Sanierungsarbeiten an die Gesellschaft in der Höhe von € 5.000,-- beschlossen.

 

b) Ausschuss für Wasser, Kanal und Müllabfuhr:
GR Josef Dengg berichtet aus der Besichtigung von Hochbehältern bzw. Brunnenstuben der Gemeinde-Wasserversorgungsanlagen.
Er informiert über die Teilnahme an der Vorstellung von Kleinkraftwerksanlagen, welche Einbauten auch bei Wasserversorgungsanlage der Gemeinde-zu überdenken sind.

 

Mit dem Gemeinderat ist ein Termin zur Behälterbesichtigung der WVA zu vereinbaren.

 

c) Kulturausschuss:
GV Alex Tipotsch informiert über eine Besprechung mit Schwendau zur Organisation gemeinsamer Veranstaltungen.
Für den 26.10.2011 ist eine Wanderung auf den Spuren zu Hippacher Kulturgüter unter der Ausrichtung der Gemeinde Hippach geplant.

 

GV Bärbl Sandhofer berichtet aus einem Gespräch mit  Stöckl Julia über ein Projekt „Monodrama-Festival“ mit internationaler Besetzung, welches im Mehrzwecksaal Tux zur Aufführung gelangen soll. Dazu möge eine Mitfinanzierung durch die Gemeinde Hippach erfolgen, nachdem ein kolportierter Fehlbetrag von in der Höhe von ca. € 6.500,-- errechnet wurde. Es wird vorgeschlagen, diese Finanzierung über den Planungsverband zu versuchen.

 

zu 9) Unterstützungsansuchen:
Dem Tennisclub wird ein außerordentlicher Beitrag für die Jugendförderung in der Höhe von € 100,-- gewährt.

 

Das Ansuchen der Höhere Techn. Bundeslehranstalt  Jenbach wird abgelehnt.

 

Der Schützenkompanie Hippach wird ein außerordentlicher Beitrag für die Veranstaltung des Bataillonstreffens und  dem Landestreffen des Pensionistenbundes in der Höhe von € 3.500,-- gewährt.

 

Dem Volleyballklub Mayrhofen/Hippach wird auf ihr Ansuchen ein Beitrag von € 1.000,-- zugesprochen.

 

zu 10) Bericht des Bürgermeisters:
• Beim Krankenhaus Schwaz werden An- und Umbauten durchgeführt.
• Bericht aus der Sitzung des Abfallverbandes
• Das Rettungswesen Bezirk Schwaz wird ab 1. Juli ebenfalls über das Land organisiert. Zur Zeit gibt es zu wenig Notärzte.
• Der Neubau der Leichenhalle wurde verhandelt.  Nachbarkritik über die unzureichende Parkplatzsituation.
• Hinweis der Agrarbehörde , dass die Gemeinde aus der Agrargemeinschaft Laimach aus dem  II. Rechnungsweg ein Guthaben beziehen könnte
• Dunkelbachverbauung steht vor der Fertigstellung

 

zu 11) Anfragen, Allfälliges:
a) Gemeindeübergreifende Nachmittagsbetreuung:

UnterBezugnahme auf das Schreiben der Gemeinde Ramsau vom 23.05.2011 über die Einrichtung einer gemeindeübergreifenden Nachmittagsbetreuung für Kinder bis 14 Jahre wird seitens des Gemeinderates die grundsätzliche Bereitschaft für die Mitwirkung an diesem gemeinsamen Projekt bekundet. Die anteiligen Kosten für den Investitionsaufwand sind jedoch derzeit nicht finanzierbar und müssten gegebenenfalls durch Zuschüsse des Landes getragen werden.

 

b) Kostenbeteiligung B 169 – Zillertal Straße:
Dem Gemeinderat wird das Verkehrsprojekt auf der B 169 zur Erschließung der Gewerbegebiete in Ramsau und Hippach anhand vorliegender Ausführungspläne zur Kenntnis gebracht. Für die verkehrsmäßige Erschließung des Gewerbegebietes Wiese ist ein anteiliger Gemeindebeitrag zu tragen.
Der Gemeinderat stimmt der Kostenaufteilung des Baubezirksamtes für dieses Verkehrsprojekt grundsätzlich zu und delegiert den Gemeindevorstand mit den Grundbesitzern und der Gemeinde Ramsau die weiteren Vereinbarungen zu treffen.

 

GV Bärbl Sandhofer informiert über die Notwendigkeit der Anschaffung eines Papierschrankes für den Kindergarten zum Betrag von € 621,-- netto.

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