Vaterschaft
Anerkenntnis der Vaterschaft
Die Vaterschaft zu einem außerehelich geborenen österreichischen Kind wird durch persönliche Erklärung des Vaters in öffentlicher Urkunde anerkannt. Eine Frist, in der die Vaterschaft anerkannt werden muss, gibt es nicht.
Für die Beurkundung zu einem österreichischen Kind sind zuständig:
- jedes Jugendamt
- jedes Standesamt
- jedes Bezirksgericht
- jeder Notar jede österr. Vertretungsbehörde im Ausland, wenn Vater oder Kind Österreicher sind
notwendige Original-Urkunden:
- Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei Ausländern: Reisepass)
- Meldezettel des Vaters (Hauptwohnsitz)
- ggf. Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde)
Zweckmäßigerweise ist mit dem zuständigen Beamten ein Termin zu vereinbaren.