Eheschließung
Bitte mitbringen:

- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Weitere Links zu diesem Thema finden Sie unter www.help.gv.at/ im Bereich Heirat
Übersicht Trauungen in der Gemeinde Schwendau
Trauungen 2018
- Patricia und Mario Schiestl, Burgstall 366f
- Katarina und Christian Kröll, Kreuzlau 393
Trauungen 2017
- Petra Weißbacher und Gerhard Meister, Lindenstraße 66
- Barbara und Andreas Schneeberger, Burgstall 364a
- Elisabeth und Hansjörg Schneeberger, Burgstall 362a
- Monika und Daniel Stock, Burgschrofen 517
- Elke Rathiens und Rudolf Sturzeis, Burgschrofen 522